HACCP

Was ist der Hazard Analysis Critical Control Point?

Jeder Kun­de erwar­tet von sei­nem Essen, dass es bekömm­lich ist und ihn nicht krank macht. Eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, wer­den Sie sagen. Aber ist das auch immer und über­all gewähr­leis­tet? Kann jeder Lebens­mit­tel­be­trieb mit Sicher­heit sagen: Unse­re Lebens­mit­tel sind immer unbe­denk­lich! Meis­tens ist es schon zu spät, wenn die ers­ten Beschwer­den kom­men. Eine End­pro­dukt­ana­ly­se kann, so nütz­lich sie unter man­chen Aspek­ten auch sein mag, nicht immer die Garan­tie für die Pro­dukt­si­cher­heit über­neh­men. Was wirk­lich gebraucht wird, ist eine Metho­de, die sicher­stellt, dass Lebens­mit­tel­ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se sicher ablau­fen und an alle poten­ti­el­len Gefah­ren gedacht ist.

Eine sol­che Metho­de ist HACCP (Hazard Ana­ly­sis Cri­ti­cal Con­trol Point).

HACCP ist eine sys­te­ma­ti­sche Metho­de zur Ana­ly­se aller poten­ti­el­len Gefah­ren (hazards) inner­halb eines Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­ons­pro­zes­ses. Inner­halb die­ses Pro­duk­ti­ons­pro­zes­ses wer­den alle Punk­te iden­ti­fi­ziert, an denen sol­che Gefah­ren ein­tre­ten kön­nen. Danach wird fest­ge­legt, wel­che die­ser Punk­te kri­tisch (bedenk­lich) für die Ver­brau­cher­ge­sund­heit sind. Die so iden­ti­fi­zier­ten Kri­ti­schen Kon­troll­punk­te (CCP´s) wer­den dann über­wacht (moni­to­ring), und soll­te der Fall ein­tre­ten, dass die für jeden CCP fest­ge­leg­ten Bedin­gun­gen die defi­nier­ten Grenz­wer­te über- oder unter­schrei­ten, ste­hen vor­ab aus­ge­ar­bei­te­te Kor­rek­tur­maß­nah­men zur Ver­fü­gung. Das Kon­zept muss durch fest­ge­leg­te Vor­ge­hens­wei­sen veri­fi­ziert (über­prüft) wer­den, damit bewie­sen wer­den kann, dass das HACCP-Sys­tem effek­tiv arbei­tet. Schließ­lich wer­den mit einem ein­ge­rich­te­ten Doku­men­ta­ti­ons­ver­fah­ren alle Vor­gän­ge und Berich­te gemäß der Anwen­dung der vor­ge­nann­ten Prin­zi­pi­en erfasst.

Ger­ne erstel­len wir auch für Sie ein geeig­ne­tes Kon­zept – Anruf genügt.

Was können wir für Sie tun?

Kos­ten­freie, dis­kre­te und detail­lier­te Schwach­stel­len­ana­ly­se ihres Betrie­bes mit Ange­bots­er­stel­lung inkl. Fest­le­gung der Gefah­ren­punk­te (CP).
– Instal­la­ti­on eines Moni­to­ring­sys­tems gegen Schäd­lin­ge anhand der defi­nier­ten Gefahrenpunkte
– Zusam­men­fas­sung und Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se in einem elek­tro­ni­schen Doku­men­ta­ti­ons­sys­tem mit
3 Alternativen:

  1. Flesch­hut Monitoring-Service
  2. Flesch­hut Regel-Service
  3. Flesch­hut Full-Service

Selbst­ver­ständ­lich sind alle 3 Doku­men­ta­ti­ons­ys­te­me IFS- und nach DIN 10523 zugelassen!

  • Zusam­men­fas­sung und Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se in einem moder­nen Report­ing Sys­tem, Arbeit und Doku­men­ta­ti­on nach IFS (Inter­na­tio­nal Food Stan­dard) DIN 10523
  • Erstel­lung eines Maß­nah­men­plans für die prak­ti­sche Umset­zung des Eigen­kon­troll­kon­zep­tes HACCP oder GMP
  • Gege­be­nen­falls Durch­füh­rung mikro­bio­lo­gi­scher Umge­bungs­un­ter­su­chun­gen und Konzentrationsbestimmungen
    bei Desinfektionsmitteln
  • Schu­lung Ihrer Mit­ar­bei­ter für den Umgang mit den neu­en Kontrollsystemen
  • Hygie­ne-Schu­lung Ihrer Mit­ar­bei­ter nach DIN 10514 und IfSG § 43 Abs. 1

GMP Grundsätze der Guten Herstellungspraxis

Das kom­ple­xe Qua­li­täts­kon­troll­sys­tem GMP (Good Manu­fac­tu­ring Prac­ti­ce) bezieht sich auf nahe­zu alle Bereich des phar­ma­zeu­tisch täti­gen Unter­neh­mens (Per­so­nal, Räum­lich­kei­ten, Pro­duk­ti­on, Qua­li­täts­kon­trol­le, Doku­men­ta­ti­on, Inspektion).
Eine her­aus­ra­gen­de Rol­le bei der GMP spielt die Betriebs­hy­gie­ne. Da z.B. Arz­nei­mit­tel als „Waren beson­de­rer Art“ dekla­riert sind, die bei gesund­heit­lich geschwäch­ten Ver­brau­chern ange­wen­det wer­den, unter­lie­gen sie einem stren­gen Reinheitsgebot.

Das Rein­heits­ge­bot soll sicher­stel­len, dass die Wirkstoffe

  • kei­ne Infek­ti­ons­krank­hei­ten auf Pati­en­ten übertragen
  • über einen län­ge­ren Zeit­raum halt­bar bleiben
  • nicht durch Ver­un­rei­ni­gun­gen ihre the­ra­peu­ti­sche Wir­kung ver­än­dern oder verlieren

GMP umfasst alle Maß­nah­men, die eine Kon­ta­mi­na­ti­on von Pro­duk­ten wäh­rend der Her­stel­lungs­pha­se vermeiden

Legionellen

Legio­nel­len sind Bak­te­ri­en, die in gerin­ger Kon­zen­tra­ti­on im Grund­was­ser vor­han­den sind und von dort in die Trink­was­ser­in­stal­la­ti­on gelan­gen. Ihre Ver­meh­rung begüns­ti­gen Warm­was­ser­lei­tun­gen im Tem­pe­ra­tur­be­reich von 20 – 55°C. Auch sel­ten oder nicht mehr genutz­te Trink­was­ser­lei­tun­gen begüns­ti­gen die Ver­meh­rung von Legio­nel­len. Eine sehr hohe Keim­zahl kann sich bil­den bei zu nied­ri­ger Was­ser­tem­pe­ra­tur, gerin­ger Durch­fluss­men­ge oder mas­si­ver Bio­film­bil­dung im Leitungssystem.

Auf den Men­schen wer­den Legio­nel­len durch Ver­ne­be­lung bzw. Ein­at­men des Erre­gers über­tra­gen, z. B. beim Duschen.

Gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen für den Men­schen kön­nen sein:

  • schwe­re Pneu­mo­nien (Lun­gen­ent­zün­dung)
  • leich­te grip­pe­ähn­li­che Symptome

Die geän­der­te Trink­was­ser­ver­ord­nung vom 01. Novem­ber 2011 schreibt für die Betrei­ber von gewerb­lich oder öffent­lich genutz­ten Trink­was­ser­in­stal­la­tio­nen mit Trink­was­se­r­er­wär­mung eine Unter­su­chung auf Legio­nel­len in Was­ser­pro­ben vor. Die Was­ser­pro­ben dür­fen nur von spe­zi­ell geschul­ten Pro­be­neh­mern ent­nom­men wer­den und aus­schließ­lich akkre­di­tier­te Labo­ra­to­ri­en dür­fen den Legio­nel­len­nach­weis aus Trink­was­ser durch­füh­ren. Unser Labor ver­fügt über eine jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­rung in der Legio­nel­len­dia­gnos­tik, die Akkre­di­tie­rung liegt vor.
Spre­chen Sie uns an, ger­ne füh­ren wir die­se mikro­bio­lo­gi­sche Unter­su­chung, in enger Zusam­men­ar­beit mit unse­rem Labor, für Sie durch.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen wer Kon­trol­len in wel­cher Häu­fig­keit vor­neh­men muss und wann Anzei­ge­pflicht beim Gesund­heits­amt besteht fin­den Sie hier.